Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der „Recreo UG“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in den Zimmern oder im Internetauftritt der „Recreo UG“ einsehbar.

1.2. Die Unter‑ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „Recreo UG“.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung der Zimmer vom Gast telefonisch, per E‑Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die „Recreo UG“ kann ebenfalls telefonisch, per E‑Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die „Recreo UG“, vertreten durch Timo Lutz, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pension Aufnahmevertrag einzustehen.

      3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Die „Recreo UG“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrräder und Motorräder im Hof stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die „Recreo UG“ und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit‑ oder EC‑Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der „Recreo UG“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die „Recreo UG“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der „Recreo UG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5. Die Preise können von „Recreo UG“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der „Recreo UG“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die „Recreo UG“ dem zustimmt.

3.6. Die „Recreo UG“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der „Recreo UG“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der „Recreo UG“. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der „Recreo UG“ oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der „Recreo UG“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‑ oder Schadensersatzansprüche der „Recreo UG“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der „Recreo UG“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der „Recreo UG“ oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die „Recreo UG“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der „Recreo UG“ entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren:

      1. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 20 %
      2. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 50%

innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung: 80% 

bei Nichtanreise 100% des gesamten Rechnungsbetrages.

  1. Rücktritt der „Recreo UG“ 

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die „Recreo UG“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der „Recreo UG“ auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der „Recreo UG“ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die „Recreo UG“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

 5.3. Ferner ist die „Recreo UG“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der „Recreo UG“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die „Recreo UG“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmer-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der „Recreo UG“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‑ bzw. Organisationsbereich der „Recreo UG“ zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben genanntem Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 

5.4. Die „Recreo UG“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der „Recreo UG“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

5.6. Bei Beschwerden anderer Gäste behalten wir uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor. 

5.7. Im gesamten Haus herrscht strengstes Rauchverbot. Bei Verbotsbruch behalten wir uns die sofortige Kündigung vor.
Rauchverbot:
Grundsätzlich ist das Rauchen in den Zimmern und in den sonstigen Räumen nicht gestattet. Für Raucher gibt es die Möglichkeit auf dem Hof zu rauchen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die vollständigen Reinigungskosten zu berechnen.
Bei grober Verunreinigung oder Sachbeschädigung behalten wir uns die sofortige Kündigung und Schadensersatzforderungen vor.

  1. Zimmerbereitstellung, ‑übergabe und ‑rückgabe 

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 

6.2. Check in: Die Zimmer können zwischen 15 und 18 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der „Recreo UG“ abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Die „Recreo UG“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An‑ und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen. 

6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Danach kann die „Recreo UG“ für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der „Recreo UG“ nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  1. Haftungen 

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der „Recreo UG“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. 

7.2. Die „Recreo UG“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die „Recreo UG“ bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. 

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der „Recreo UG“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. 

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der „Recreo UG“ auftreten, wird die „Recreo UG“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der „Recreo UG“ Anzeige macht. 

7.5. Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit auf den Grundstücken der Recreo UG Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die „Recreo UG“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

7.6. Weckaufträge, Nachrichten‑, Post‑ und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der „Recreo UG“ Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.7. Der Kunde ist für alle von ihm verursachten Schäden verantwortlich und kann dafür in Regress genommen werden. Dies gilt insbesondere für das Auslösen des Feueralarm und rauchen im Zimmer. Für alle Schäden durch den Gast, mutwillig oder fahrlässig am Gebäude oder an dem Inventar der Zimmer, auch durch Dritte ,haftet wiederum der Kunde. Der Kunde kann nicht gegenüber der Pension, strittige Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist für alle von ihm verursachten Schäden verantwortlich und kann dafür in Regress genommen werden. Dies gilt insbesondere für das Auslösen des Feueralarm und rauchen im Zimmer. Für alle Schäden durch den Gast, mutwillig oder fahrlässig am Gebäude oder an dem Inventar der Zimmer, auch durch Dritte ,haftet wiederum der Kunde. Der Kunde kann nicht gegenüber der Pension, strittige Forderungen aufrechnen.

  1. WLAN & Internetzugang

Die W-LAN Benutzung ist nur für Gäste der ,,Recreo UG“ gestattet. Der Internetzugang ist Passwort geschützt und dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir von Ansprüchen Dritter freigestellt sind, wenn unser Internetzugang von ihnen rechtswidrig benutzt wird. Ihre Daten, welche während ihres Internetzuganges erhoben wurden, werden datenschutzrechtlich gesetzeskonform behandelt.

  1. Schlussbestimmungen 

9.1. Erfüllungs‑ und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der „Recreo UG“: Besigheim. 

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der „Recreo UG“ unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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